Öffentliches Baurecht – Größeres als genehmigtes Gebäude errichtet: Rückbauverfügung rechtmäßig!
1. Eine Erhöhung der Grundfläche um mehr als ein Fünftel ist nicht mehr geringfügig i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 3 BauGB. 2. Besondere, gesundheitlich bedingte Wohnbedürfnisse des Eigentümers sind bei der Beurteilung der Geringfügigkeit i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 3 BauGB nicht berücksichtigungsfähig. 3. Der Befürchtung der Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung durch [...]


