Wohnungseigentums- / WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Begründung von Wohnungseigentum, die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst, mit ihren Rechten und Pflichten und das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und im Verhältnis zu Dritten, wie z. B. dem Verwalter.

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst

  • die Begründung des Wohnungseigentums,
  • die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer,
  • die Verwaltung des Wohnungseigentums,
  • das Wohnungserbbaurecht und das Dauerwohnrecht sowie
  • Verfahrensvorschriften im Zusammenhang Wohnungseigentum.

Regelungen für das Wohnungseigentumsrecht finden sich:

  • im Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
  • im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und
  • in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Wir beraten überwiegend:

  • Bauträger von Wohnungseigentumsanlagen,
  • Käufer und Verkäufer von Wohnungseigentum,
  • Wohnungseigentümer,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften und
  • WEG-Verwalter.

Wir verfügen über umfassende praktische Erfahrungen bei der:

  • Prüfung und Gestaltung von Teilungserklärungen, Geschäftsordnungen, Verwalterverträgen,
  • Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer (Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen, Sonderumlagen),
  • (Not-)Bestellung und Abberufung von Verwaltern,
  • Beratung von Miteigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Beratung von WEG- Verwaltern und Hausverwaltern in allen rechtlichen Fragen (Anfechtung und Durchsetzung von Beschlüssen, Wohngeldabrechnungen, Wirtschaftspläne, bauliche Veränderungen usw.),
  • Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften im öffentlichen und privaten Baurecht,
  • Durchsetzung von Courtageansprüchen von Maklern.

Unser Anwaltsteam entwickelt Strategien und begleitet bereits im Vorfeld die rechtssichere:

  • Erstellung von Bauträgerverträgen,
  • Erstellung von Verwalterverträgen,
  • Vorbereitung und Begleitung von WEG-Versammlungen,
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen, Sonderumlagen
  • Durchsetzung von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Wohnungseigentümern.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Das Landgericht Erfurt befindet sich in Erfurt; das Thüringer Oberlandesgericht befindet sich in Jena. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern zusammen.