Mietrecht – Erstattung einer Strafanzeige = wichtiger Kündigungsgrund?
Ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung i.S.v. § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB oder der ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB durch eine ordentliche Kündigung vorliegt, entzieht sich ebenso wie die Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung nach § 573 [...]