Öffentliches Baurecht – WEG ist für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich!
Zu den gegen das Eindringen von Wasser und Feuchtigkeit vorzusehenden Maßnahmen gehört die ordnungsgemäße Eindeckung der Dächer und die Abführung des Niederschlagwassers durch Dachrinnen und Fallrohre. In dem nach § 3 oder nach § 8 WEG geteilten Grundstück ist die Verantwortung für das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft zugewiesen. Insbesondere das Fundament, die Fassade und das [...]


