Beitragsrecht – Erschließungsbeiträge sind zeitnah zu erheben!
1. Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) erstreckt sich auf alle Abgaben zum Vorteilsausgleich. Daher muss auch die Möglichkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage zeitlich begrenzt werden (Fortführung von BVerfGE 133, 143). 2. Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt zudem, [...]