Öffentliches Baurecht – Windpark führt nicht zu einer genehmigungsschädlichen optischen Beeinträchtigung!
Auf Verlangen des Vorhabenträgers ist § 45b Abs 1 bis 6 BNatSchG auch noch im gerichtlichen Verfahren erstmalig anwendbar (im Anschluss an OVG Münster, Urteil vom 24. August 2023 - 22 D 201/22.AK -). Bei begründeten Hinweisen Dritter auf Vorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Nahbereich (§ 45b Abs 2 BNatSchG) und zentralen Prüfbereich (§ 45b Abs [...]


