Öffentliches Baurecht – Baugenehmigung ist öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung!
1. Die Baugenehmigung ist nach der Konzeption des Schleswig-Holsteinischen Landesrechts der Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung. Sie stellt - soweit die Bauaufsichtsbehörde einer Prüfpflicht unterliegt (vgl. § 69 Abs. 1 LBO) - eine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dar, die Voraussetzung für die Ausübung des sich aus dem Eigentum ergebenden Rechts zum Bauen ist, [...]