Krematorium im Gewerbegebiet nicht zulässig
1. Ein Krematorium mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet ist nicht zulässig. Zwar fällt ein Krematorium mit Abschiedsraum, das die Voraussetzungen einer Gemeinbedarfsanlage erfüllt, unter den Begriff einer Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Der Begriff ist ebenso offen angelegt wie der Begriff "Anlagen für kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke" und [...]