WEG-Recht – Wohnungseigentum – Größere Terrasse im EG nur bei Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Ein nachträglich gefasster Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die schon vorgenommene Erweiterung einer Terrasse entspricht nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung und ist daher nichtig. Durch die Erweiterung einer Terrasse wird gegebenenfalls sogar ein Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der (Erdgeschoss)Wohnung eingeräumt. Denn bei der Gartenfläche handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, an der darauf befindlichen Terrasse besteht ein Nutzungsrecht, [...]