Arbeitsrecht – Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck
Ein Arbeitnehmer ist nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet. Es handelt sich um biometrische Daten, auch wenn das System nur Fingerlinienverzweigungen (Minutien) verarbeitet. Eine Verarbeitung solcher Daten ist nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO nur ausnahmsweise möglich. Für den vorliegenden Fall könne auch ausgehend von der Bedeutung der Arbeitszeiterfassung nicht festgestellt werden, dass eine [...]


