Der Anscheinsbeweis gilt bei einem Unfall auch dann, wenn die Fahrzeuge sich gar nicht berührt haben, sondern das Auto des Geschädigten durch ein Ausweichmanöver beschädigt wurde. Geschieht beim Wenden ein Unfall, ist regelmäßig der Wendende daran schuld; Es sei denn, dies kann anhand von anderen Umständen widerlegt werden. Zudem gibt es noch den Anscheinsbeweis der Linksabbiegenden. Dies gilt auch bei einem berührungslosen Verkehrsunfall. Denn der Geschädigte, der sich bemühe, einen Zusammenstoß zu vermeiden, darf nicht schlechter gestellt werden, als derjenige, mit dem es zu einem Unfall kommt.