Öffentliches Baurecht – Schleusenwärterhaus im Außenbereich: Keine Wohnnutzung möglich!
1. Auch nach der damaligen Regelung des § 3 Bauregelungsverordnung (BauRegVO) war der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, weshalb in der Regel nur solche Anlagen genehmigungsfähig waren, die wegen ihrer Zweckbestimmung an den Außenbereich gebunden waren. 2. Die Teilprivilegierung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Gebäude besondere [...]


