Einem Fahrradfahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
-VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 12.08.2020 – 1 K 48/20.NW, nach juris Logo-