Öffentliches Baurecht – Abwehranspruch gegen Abweichung von nicht nachbarschützenden Vorschriften?
Ob im Falle einer Abweichung von nicht nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts aus der auch hier geforderten Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange einem Nachbarn ein Abwehranspruch entsteht, richtet sich nach den Maßstäben des Gebots der Rücksichtnahme. -OVG Bremen, Beschl. v. 11.10.2023 - 1 B 104/23, nach ibr-