Privates Baurecht – Neuer „Mangel“ durch Mängelbeseitigung: Schadensersatz, keine Nachbesserung!
Der Auftragnehmer muss einen Mangel nicht beseitigen, solange es an einer fehlerfreien Vorleistung (hier: Herstellung einer Unterspannbahn für Fensteranschluss) fehlt. Die Nacherfüllung ist vorübergehend unmöglich. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Abnahme an. Mit einem nach Abnahme eingetretenen Zustand allein kann die Mangelhaftigkeit eines [...]


