Öffentliches Baurecht – Carport jahrelang geduldet: Nachbar verwirkt Abwehrrechte!
Eine Überschreitung der maximalen Länge von 15 m gemäß § 5 Abs. 8 Satz 5 NBauO, auf der auf einem Baugrundstück bestimmte Anlagen insgesamt den Grenzabstand unterschreiten dürfen, eröffnet für einen Grundstücksnachbarn (allenfalls) einen Abwehranspruch gegen bauliche Anlagen, die den Abstand zu seinem Grundstück hin nicht einhalten, nicht aber gegen bauliche Anlagen, die den Abstand [...]


