Verwaltungsrecht – Immissionsschutz-Festsetzungen unwirksam: Bebauungsplan insgesamt unwirksam?
1. Die Unwirksamkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung führt nur dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn die Rechtsbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers). 2. An der objektiven Teilbarkeit des Plans fehlt [...]