Verwaltungsrecht – Tantra-Massagen nach Corona-Bekämpfungsverordnung verboten
Die gewerbliche Durchführung von Tantra-Massagen ist nach der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verboten. Die Betriebstätte der Antragstellerin wird aufgrund der darin angebotenen Tantra-Massagen von dem Öffnungsverbot der Corona-Bekämpfungsverordnung für Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen erfasst. Dabei kann offen bleiben, ob ihre Betriebstätte aufgrund der darin angebotenen Tantra-Massagen als Prostitutionsstätte im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung einzuordnen ist. Der [...]