Berliner „Spätis“ sind typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtete Einzelhandelsläden, mit der Folge, dass sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen dürfen. In den Läden wurde an mehreren Sonntagen im Jahr 2016 neben Berlin-Artikeln, Postkarten und Erfrischungsgetränken u.a. auch Spirituosen in großen Flaschen, H-Milch, Toastbrot, Zucker, Honig und Kaffee in 500g-Verpackungen angeboten.

  1. Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz bleiben Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Eine Ausnahme mache das Gesetz u.a. für Verkaufsstellen, die für den Bedarf von Touristen bestimmte Waren wie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr anbieten.

-VG Berlin, 22.05.2019 – 4 K 357.18-