Das Aufstellen privater Zelte und eines Küchenzeltes bei dem Protestcamp „We4Future“ ist zulässig. Die Veranstaltung ist insgesamt von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Zelte, die nur dem Übernachten dienen, können dann nicht untersagt werden, wenn es den Nutzern gerade darum gehe, an den im Camp angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen. Zudem spricht einiges dafür, dass die Übernachtung in privaten Zelten selbst Teil der Meinungskundgebung sei. Ein Verein hat für den Zeitraum vom 07.06. bis 10.06.2019 auf der Grünfläche südlich des Bundeskanzleramtes ein Protestcamp „We4Future“ mit dem Thema „Öffentlichkeitswirksame Ausrufung des Zivilen Klimanotstandes durch Anwesende“ angemeldet. Hierfür hatte der Polizeipräsident von Berlin Auflagen erteilt. Unter anderem war das Aufstellen privater Zelte und eines Küchenzeltes untersagt worden.