Öffentliches Baurecht – Bauplanungsrecht – Gemeinden sind an die Ziele der Raumordnung strikt gebunden!
1. Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Gemeinden dürfen die Ziele der Raumordnung daher je nach deren Aussageschärfe konkretisieren und ausgestalten, sich aber nicht im Wege der Abwägung über sie hinwegsetzen. An die Ziele der Raumordnung sind die örtlichen Planungsträger strikt gebunden. Planungen, die einem geltenden Ziel der Regionalplanung widersprechen, haben sie [...]