WEG- Recht – Wohnungseigentum – Eltern-Kind-Zentrum in Wohnungs- und Teileigentumsanlage zulässig
1. In einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet ist, darf ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden. Ein Wohnungseigentümer kann von dem Mieter einer anderen Einheit gemäß § 1004 Abs. 1 BGB Unterlassung verlangen, wenn dieser die Einheit anders nutzt als in der Teilungserklärung vorgesehen. Das gilt zwar dann nicht, wenn die tatsächliche [...]


