Bauplanungsrecht – Bebauungsplan zur Erweiterung eines Einkaufszentrum unwirksam
Der Normenkontrollantrag hatte Erfolg, weil die Stadt die mit der Planung verbundenen Belange unzureichend abgewogen habe. Das Plangebiet war uneingeschränkt als „Kerngebiet“ ausgewiesen worden. Dies ermögliche Einzelhandelsbetriebe für den täglichen Bedarf ebenso wie sog. Non-Food-Verkaufsstätten oder andere Baulichkeiten (z. B. Büro-, Verwaltungsgebäude, Beherbergungsbetriebe, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe). Aus der Planbegründung konnte nicht entnommen werden, dass [...]


