Bau- & Architektenrecht – Erwerber muss letzte Rate nicht auf Notaranderkonto zahlen!

Eine vom Bauträger vorformulierte Vertragsbestimmung, wonach der Erwerber einer Wohnung die letzte Rate des Erwerbspreises auf ein Notaranderkonto zahlen muss, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.
-OLG Schleswig, Urteil vom 21.02.2020 – 1 U 19/19, nach ibr-