Verkehrsrecht – Schmerzensgeld nach Unfall beim Überholvorgang mit einem Fahrrad
Ein Überholen eines Fahrrades mit einem Fahrrad setze nicht generell einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m voraus – dies würde bedeuten, dass Fahrradfahrer sich fast im gesamten Stadtgebiet nicht überholen dürften. Es komme vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Im konkreten Falle weist der Radweg eine ausreichende Breite zum Überholen aus, zumal der [...]


