Verwaltungsrecht – IfSG, Verordnung, Corona – Besuchseinschränkungen in Pflegewohnheimen voraussichtlich rechtmäßig
Die Einschränkungen des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen sind durch die Coronavirus-Verordnung Brandenburg voraussichtlich rechtmäßig. Die angegriffenen Besuchseinschränkungen zum Schutz des in Pflegewohnheimen lebenden, durch das Corona-Virus besonders gefährdeten Personenkreises sind bei summarischer Prüfung durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar. Dass anderweitige Schutzmaßnahmen die insoweit drohenden Gefahren hinreichend sicher vermeiden könnten, lässt sich derzeit [...]