Kein Schadenersatz für Ende der 90er Jahre gescheitertes Großprojekt in Mülheim-Kärlich
Der Landkreis M.-K. und das Land R.-P. sind im Rahmen der Amtshaftung nicht schadenersatzpflichtig, obwohl Ende der 90er Jahre über einen Bauvorbescheidsantrag betreffend die Errichtung eines SB-Warenhauses verspätet entschieden wurde. Es bestehen keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis, da dieser seinerzeit auf Weisung des Landes gehandelt hat. Nach den Grundsätzen des Beamtenrechts bindet das geltende Recht [...]