Öffentliches Baurecht – Rattenbefall rechtfertigt Nutzungsuntersagung!
Ist ein Schädlingsbefall (hier: Ratten) in einem Wohngebäude auch auf bauliche Mängel zurückzuführen, kann eine Nutzungsuntersagung auf § 79 Abs. 1 NBauO gestützt werden. -OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14.03.2022 - 1 LA 127/21, nach ibr-


