Verwaltungsrecht – Verkehrsflächen haben keine die Umgebung prägende Bedeutung!
Verkehrsflächen (hier: ein Bahnübergang) stehen für eine Bebauung nicht zur Verfügung, sodass sie keine die Art oder das Maß der Bebauung, die Bauweise oder die zu überbauende Grundstückfläche prägende Bedeutung haben können. -OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.05.2019 - 10 A 1618/17-


