Zivilrecht – Steinschlag – Schadensersatz nach Steinschlag infolge Mäharbeiten neben einem Linienbus
Sollen in einem Abstand von nur 2-3 m zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Die Beklagte hat bei den Arbeiten die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt: „Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, ist verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung [...]


