Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24.08.2020 zum Neubau der Eisenbahnstrecke 1249 Hamburg-Hasselbrook – Ahrensburg-Gartenholz, Bau-km 100,000 bis 103,114 (Planfeststellungsabschnitt 1), ist rechtmäßig. Der Planfeststellungsbeschluss weist keine Verfahrensfehler auf. Insbesondere waren alle notwendigen Unterlagen im Planfeststellungsverfahren bekannt gemacht worden. Die (gesetzliche) Planrechtfertigung für das Vorhaben liegt vor. Sie ist auf Entmischung des Nahverkehrs von anderen Eisenbahnverkehren und auf die baulichen Voraussetzungen für den angestrebten Fahrplantakt ausgerichtet. Die Abwägung mit planerischen Varianten zum Ausbau der Neubaustrecke ist rechtsfehlerfrei.
-BVerwG, Urt. v. 05.10.2021 – 7 A 13.20, nach juris-