Verkehrsrecht – Private Dienstleister dürfen keine Knöllchen verteilen
Private Dienstleister dürfen auch den ruhenden Verkehr nicht überwachen. Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main hatte als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot gegen den Betroffenen ein Verwarngeld von 15 Euro verhängt. Die zugrundeliegenden Beweise unterliegen einem absoluten Beweisverwertungsverbot. Der Einsatz "privater Dienstleister" zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten [...]