Beamtenrecht – Zeitrahmen für Übertragung von Erziehungsurlaub
Die Übertragung von Erziehungsurlaub von Landesbeamten ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zu beantragen. Der Anspruch besteht nach dem klaren Wortlaut der Vorschriften bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Hat das Kind, von dem der Anspruch auf Erziehungsurlaub abgeleitet werde, das dritte Lebensjahr vollendet, bestehe daher grundsätzlich kein Anspruch auf [...]