Die Stadtwerke B. können von einer Grundstückeigentümerin nicht verlangen, die Dichtheit der Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück aufgrund einer PFT-Belastung prüfen zu lassen. Hintergrund sind geologische Untersuchungen, nach denen Wasser aus den mit perfluorierten Tensiden (PFT) belasteten Feldern das dort installierte Drainagesystem unterströmt und in das Kanalnetz der Stadt Brilon gelangt. Die Antragstellerin ist weder für die Gefahrenlage verantwortlich. Es lag kein Fall vor, in denen die Gemeinden berechtigt sind, Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen zu verlangen, da es nicht darum ging, Boden und Wasser vor Verschmutzungen durch Abwasser zu schützen, das aus einer undichten Leitung austritt. Vielmehr solle verhindert werden, dass Schmutzwasser durch Wasserzufluss weitere Verschmutzungen erfährt.

-VG Arnsberg, Urt. v. 10.05.2010 – 14 L 219/10-