MPU auch nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt stets notwendig
1. Auch vor der Entscheidung über die (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis, welche wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss von einem Strafgericht entzogen wurde, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach § 13 Satz 1 Nr. 2 lit. d) FeV abzulegen. Der Verordnungsgeber misst der strafgerichtlichen Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt eigenständige Bedeutung zu. Auch eine solche Entscheidung [...]