Wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss, liegt gewöhnlich ein Mangel der Mietsache vor.
-LG Aachen, Urt. v. 02.07.2015 – 2 S 327/14-
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Rechtsanwältin für Miet- und WEG-Recht, Zivilrecht und Versicherungsrecht
Wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss, liegt gewöhnlich ein Mangel der Mietsache vor.
-LG Aachen, Urt. v. 02.07.2015 – 2 S 327/14-