Kaufrecht – Zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer Photovoltaikanlage
1. Schadensersatzansprüche für eine mangelhafte Photovoltaikanlage verjähren nicht in fünf Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB), sondern in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die gelieferten Einzelteile der Photovoltaikanlage wurden nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet. Die auf dem Dach der Scheune errichtete Photovoltaikanlage [...]


