1. Bei einer Beschränkten Ausschreibung ist die Eignung der Bieter vor der Aufforderung zur Antragsabgabe zu prüfen.
  2. Ein unvorhersehbarer Anstieg von unterzubringenden Asylbewerbern rechtfertigt es, die Erbringung von Bewachungsleistungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung zu vergeben.

-VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.09.2015 – 3 VK LSA 60/15-