Verwaltungsrecht – IfSG, Allgemeinverfügung, Corona – Hundesalon darf doch öffnen
Der Betrieb eines Hundesalons ist im Einzelfall erlaubt. Die Betriebsabläufe wurden aufgrund der Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs umstrukturiert. Kunden dürfen den Geschäftsraum nicht mehr betreten. Die Hunde werden von den Hundehaltern an der Eingangstür zum Salon an die Antragstellerin übergeben. So soll der unmittelbare Kontakt der Salonmitarbeiter zu Kunden vermieden werden. Im Rahmen der [...]


