Mietrecht – Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber Mitmietern: Fristlose Kündigung!

Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern eines Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar.

-AG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2019 – 31 C 181/18, nach ibr-