Mietrecht – Zugangsbeeinträchtigungen durch Umbau rechtfertigen eine Kündigung
1. Auch die Beeinträchtigung des Zugangs zu gemieteten Gewerbeflächen kann einen Sachmangel und damit eine Gebrauchsentziehung i.S.v. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB darstellen, wenn die Beeinträchtigung nicht unerheblich ist. Wird durch den Umbau - für mehr als die Hälfte der das Einkaufscenter Betretenden - der Zugang zum Ladenlokal des Mieters deutlich [...]


