Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
-BAG, Urteil vom 19.01.2022 – 5 AZR 217/21 (LAG Rheinland-Pfalz), nach beck.de-