WEG-Recht – Nicht durchführbare Eigentümerversammlungen dürfen abgesagt werden
Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben (COVID-19) unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. -LG Meiningen, Beschl. v. 04.08.2020 - 4 T 119/20, nach ibr-