Familienrecht – Teilnahme eines Elternteils an Einschulungsfeier seines Kindes
Ein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zu, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten sind. Das Umgangsrecht nach § 1684 Abs.1 BGB beinhaltet zwar regelmäßig auch das Recht zur [...]


