Mietrecht – Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrags wegen Unterschrift mit „i.A.“
Eine Kündigung in Vertretung setzt die Offenlegung der Stellvertretung voraus, ansonsten ist sie unwirksam; die Unterschrift mit "i.A. ist daher nicht ausreichend. Die Kündigung ist wegen der Nichtbeachtung der sich aus dem Gesetz ergebenden Schriftform unwirksam. -LG Wuppertal; 04.08.2021 - 9 T 128/21, nach juris-


