Arbeitsrecht – Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen
Die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, ist wirksam. -LArbG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 10 Sa 867/21, nach juris-