Verwaltungsrecht – Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs zulässig
1. Die Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs insbesondere im Hinblick auf das Projekt "Stuttgart 21" ist rechtmäßig. Es gibt keinen Anspruch auf Unterlassung der Videoüberwachung am Stuttgarter Hauptbahnhof, denn die Videoüberwachung verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. 2. Die Videoüberwachung am Stuttgarter Hauptbahnhof stellt zwar einen nicht unerheblichen Eingriff in den Schutzbereich [...]