Eine nachträglich in Tschechien erworbene LKW-Fahrerlaubnis kann in Deutschland nicht gebraucht werden, wenn eine in Tschechien erteilte PKW-Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam ist. Der Erwerb der LKW-Fahrerlaubnis in Tschechien läuft ins Leere, wenn ein anderer Mitgliedsstaat schon die frühere PKW-Fahrerlaubnis nicht anerkennen muss.
Der formal korrekte Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis in Tschechien führe auch nicht etwa dazu, dass ein Verstoß bei Erteilung der tschechischen PKW-Fahrerlaubnis gleichsam geheilt werde.

-EuGH, 22.11.2011-C-590/10-