Verwaltungsrecht – Keine Akteneinsicht in Aufsichtsratsprotokolle
1. Ein Anspruch auf Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin ist ausgeschlossen, wenn die Information einer gesetzlich geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Nach beiden Informationsfreiheitsgesetzen bestehe kein Anspruch, wenn die Information nach anderen Gesetzen geheim zu halten seien: Nach den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes sind die Sitzungen des Aufsichtsrats nicht öffentlich [...]