Mietrecht – Schriftform nur eingehalten, wenn der Pachtgegenstand genau bezeichnet wird!
1. Für die Einhaltung der Schriftform für einen Landpachtvertrag, der länger als zwei Jahre gelten soll, ist der gesamte Vertragsinhalt einschließlich aller Vereinbarungen, die Bestandteil des Vertrages sein sollen, formbedürftig. Dazu gehören die vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien, des Pachtgegenstandes der Pachtzeit und der Höhe der Pachtzinsen. 2. Für die Bezeichnung des Pachtgegenstandes genügt es nicht, [...]


