1. Ein Bauträger muss vor Beginn der Bauarbeiten prüfen lassen, ob der Baugrund ausreichend tragfähig ist.

2. Verschweigt der Bauträger, dass er die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung notwendige Baugrunduntersuchung nicht in Auftrag gegeben hat, handelt er arglistig.

-OLG Dresden, Urt. v. 24.06.2014 – 14 U 381/13-