Keine Stiefkind-Adoption durch Lebenspartnerin der Mutter ohne Beteiligung des Samenspenders
Eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter darf bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater zuvor die Möglichkeit gegeben hat, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen. Zur Annahme eines Kindes ist nach § 1747 BGB die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann als rechtlicher Vater anzusehen ist, [...]