Erbrecht – Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
Ein Nottestament vor drei Zeugen ist unwirksam, wenn der Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Begünstigten daran mitwirkt. Grundsätzlich ist ein sog. "Drei-Zeugen-Testament" möglich. Wer sich in so naher Todesgefahr befinde, dass ein Testament vor einem Notar oder ein Nottestament vor dem Bürgermeister nicht mehr möglich sei, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen [...]


