Arbeitsrecht – Zuweisung von Telearbeit: Keine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts gem. § 106 GewO Telearbeit einseitig zuweisen und der Arbeitnehmer ist nicht arbeitsvertraglich verpflichtet, die ihm angebotene Telearbeit zu verrichten: Die Umstände der Telearbeit unterschieden sich in erheblicher Weise von einer Tätigkeit, die in einer Betriebsstätte zu verrichten sind. Dass Arbeitnehmer z.B. zur besseren Vereinbarung [...]


