Zivilrecht – Werbeverbot auf Friedhof kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck erfassen
Bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung das Verteilen und Aufstellen von Werbung verboten ist. Der Inhaber des Geschäfts, in dem Friedhofsvasen verkauft werden, ist für das Aufstellen [...]


