Verwaltungsrecht – Kein Bordell an der Grundstücksgrenze
Das VG Neustadt hat entschieden, dass ein Nachbar sich auch dann mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell zur Wehr setzen kann, wenn das Gebäude seit Jahrzehnten auf der Grenze zum Grundstück des Nachbarn steht. Das streitgegenständliche Gebäude der Beigeladenen hält den Mindestgrenzabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück unzweifelhaft [...]