Arbeitsrecht – Bierwanderung nicht gesetzlich unfallversichert
Eine von einem Sportverein organisierte Großveranstaltung, wie die Wanderung von Bierstation zu Bierstation, ist keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ist und damit nicht gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich stehen auch Unfälle im Rahmen betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung durchführt oder durchführen lässt. Die Teilnahme [...]