Öffentliches Baurecht – Sind Nutzungsänderungen abstandsrechtlich relevant?
Eine Nutzungsänderung bei einem Bestandsgebäude kann im Hinblick auf die Abstandsflächen und Abstände (§ 6 HBO) im Sinne des Nachbarschutzes erst dann beachtlich sein, wenn die neue Nutzung nicht mehr vom Bestandsschutz gedeckt ist und zudem im Vergleich zur bisherigen Nutzung zu nachteiligeren Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke in einem durch die Abstandsfläche geschützten Belang führen [...]


